Unterschied zwischen der erwarteteN und der erhalteneN vergütung
Die Kanzlei Lanzinger ist auf Abfertigungsangelegenheiten spezialisiert, dank der Präsenz von Anwälten, die auf den Schutz der Arbeitnehmerrechte spezialisiert sind. Lohnunterschiede, Gehaltszahlungen, Arbeitszeiten, Feiertage, Urlaub sowie die bereits erwähnte Abfertigung gehören zu den Fachgebieten der Kanzlei in Bozen.
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Hauptthemen
Vergütung
Die Vergütung stellt die Gegenleistung dar, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die ausgeübte Tätigkeit zahlen muss, und stellt den zentralen Punkt der Rechte und Pflichten dar, die im individuellen Arbeitsvertrag und im Gesetz vorgesehen sind.
Arbeitszeit
Mit Arbeitszeit ist jeder Zeitraum gemeint, in dem der Arbeitnehmer bei der Arbeit ist, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit oder Funktionen ausübt (Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a) (Gesetzesdekret 66/2003).
Feiertage
Gemäß Artikel 2, des italienischen Gesetzes (L.n. 260/1949) gelten als Nationalfeiertage der 25. April (Jahrestag der Befreiung) und der 1. Mai (Tag der Arbeit). Auf gleicher Basis gelten auch folgende Feiertage:
Urlaub
Das Recht auf Urlaub entspricht dem Ziel, den Arbeitnehmern während des Jahres eine Ruhezeit zu gewähren, in der sie ihre psycho-physische Energie regenerieren können. Zu diesem Zweck stellt die Verfassung im Artikel. 36 Absatz 3 die Unverzichtbarkeit des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub fest.
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Gemäß Artikel. 2120, Absatz 1, des Bürgerlichen Gesetzes, im Falle der Beendigung der Arbeitsbeziehung, hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine Abfindung, die auf Basis einer Vergütungsquote für jedes Jahr des fälligen Gehalts berechnet wird und an eine jährliche Neubewertung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenfamilien gebunden ist.
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