KÜNDIGT DER ARBEITGEBER EINSEITIG den Arbeitsvertrag?
Eine Kündigung setzt eine Reihe von Voraussetzungen und Anforderungen voraus, darunter:
- Einleitung
- Verpflichtung zur Kündigungsfrist
- Kündigungsgründe
- Kündigung aus wichtigem (subjektivem) Grund
- Unterschiede zwischen den beiden Begriffen
- Kündigung aus objektiv gerechtfertigtem Grund
- Fälle der freien Kündbarkeit
Wenn du Ratschläge zu Kündigungen, Rücktritten und damit zusammenhängenden Angelegenheiten benötigs, zögere nicht und wende dich an die Anwaltskanzlei Lanzinger in Bozen.
Entlassung: Grenzen und Methoden
Im italienischen Rechtssystem kann die Entlassung nur unter Einhaltung präziser Grenzen und Methoden ausgeübt werden, sowohl hinsichtlich der Gründe als auch hinsichtlich des zu befolgenden Verfahrens.
Hinweispflicht
Der Arbeitgeber des Zeitpunkts der Entlassung aus berechtigten Gründen hat die Verpflichtung - gemäß Art. 2118 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (cod. civ.) - eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Gründe
Gründe für die Entlassung
In den meisten Fällen ist die Entlassung des Arbeitnehmers nur aus bestimmten sozial gerechtfertigten Gründen möglich (Art. 1, 15. Juli 1966, Nr. 604; Art. 18 des Arbeitnehmerstatuts), die das Verhalten des Arbeitnehmers betreffen können oder die Situation, in der sich das Unternehmen befindet.
Der berechtigte subjektive Grund
Der "berechtigte Grund" (subjektiv) ist eine weniger schwerwiegende Hypothese der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, die die Entlassung rechtfertigt, aber die Verpflichtung des Arbeitgebers, die erforderliche Kündigung zu erteilen (oder den entsprechenden Betrag zu zahlen) enthalten.
Weitere Bemerkungen
Entlassung aus begründeten objektiven Gründen
Annahme des freien
Rücktritts
Rücktritt
Der Rücktritt ist die Handlung, mit der ein Arbeitnehmer den Vertrag, der ihn an den Arbeitgeber bindet, einseitig kündigt. In der italienischen Rechtsordnung wird der Rücktritt als eine Möglichkeit des Arbeitnehmers angesehen, die unbegrenzt ausgeübt werden kann, wobei die in den Kollektivverträgen vorgesehene Kündigungspflicht eingehalten werden soll.
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