Degradierung

Aufgaben die der Berufsbezeichnung nicht entsprechen

Das Arbeitsrecht besteht aus einer Reihe von Vorschriften zum beruflichen Schutz der Arbeitnehmer, körperlichen wie auch geistigen. Die Rechtsanwaltssozietät aus Bozen ist auf alles spezialisiert, was sich um das Arbeitsrecht dreht, dank der wertvollen Zusammenarbeit mit Anwälten, die bereit sind, umgehend einzugreifen.

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    Zu den Interessengebieten der Kanzlei gehören: 

    • Recht auf Arbeit;
    • Änderung der Aufgaben;
    • Degradierung; 
    • Inaktivität;
    • automatische Beförderung; 
    • Beförderung im Rahmen des Beurteilungsprozesses.

Wenn du einen Termin mit unseren Anwälten vereinbaren möchtest, um eine Beratung zum Arbeitsrecht zu erhalten, schreib uns eine E-Mail: Wir werden so schnell wie möglich zurückschreiben.

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Änderung der Arbeitspflichten

In Bezug auf die Änderung der Pflichten befasst sich die Anwaltskanzlei Lanzinger mit:

 

  • Bewahrung des beruflichen Hintergrunds;
  • Arbeitsplatzgleichheit: Beibehaltung der Professionalität
  • Zuweisung weniger lohnender Aufgaben: Rechtswidrigkeit;
  • Arbeitsplatzwechsel in privatisierten öffentlichen Unternehmen;
  • fehlende Möglichkeit der Verweigerung gleichwertiger Aufgaben;
  • minderwertiger Job aufgrund unerwarteter Unfähigkeit;
  • Mobilität mit Änderung fungibler Aufgaben, sofern von nationalem Kollektivvertrag vorgesehen;
  • Vergütung für leitende Positionen von Beamten.

 

Degradierung

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei befasst sich auch mit allem, was mit Herabstufung zu tun hat, insbesondere:

 

  • Entschädigung;
  • Beweise für Herabstufungsschäden;
  • existenzieller Schaden;
  • Schadensregulierung für Verletzung der Persönlichkeit;
  • Verdacht auf Mobbing;
  • Beweisdarstellung;
  • Suspensionen;
  • Herabstufungsvereinbarung;
  • Weigerung, minderwertige Pflichten zu erfüllen: Legitimität;
  • mutmaßliche Elemente der Herabstufung;
  • mutmaßlicher Beweis für einen Schaden an der Professionalität;
  • ius variandi: Grenzen;
  • kollektive Fungibilitätsklauseln;
  • Entlassungsdrohung als Alternative zur Herabstufung:
  • Erpressung.

 

Inaktivität

Die Kanzlei aus Bozen befasst sich auch mit allem, was mit Inaktivität zu tun hat, insbesondere mit:

 

  • Ausbildungspflichten des Arbeitgebers;
  • automatische Beförderung;
  • Summe mehrerer Zeiträume;
  • Förderung durch Bewertungsverfahren;
  • Rechtfertigung der Wahl.

 

Diskriminierung

Wende dich an Arbeitsrechtexperten, um einen Termin in unserem Büro zu vereinbaren. Wir werden so schnell wie möglich antworten.

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