AUFGABEN, DIE IHRER QUALIFIKATION NICHT ENTSPRECHEN

Das Arbeitsrecht umfasst eine Reihe von Regelungen zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Arbeitnehmern. Die in Bozen ansässige Kanzlei ist auf alle Bereiche des Arbeitsrechts spezialisiert und verfügt über ein Team von Anwälten, die bei Bedarf umgehend eingreifen.
  • er folgt

    Zu den Fachgebieten der Anwaltskanzlei gehören: das Recht auf Beschäftigung; Arbeitsplatzwechsel; Degradierung; Inaktivität; automatische Beförderung; und Beförderung durch den Beurteilungsprozess.

Wenn Sie einen Termin mit unseren Anwälten für eine Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vereinbaren möchten, kontaktieren Sie uns bitte. eine E-Mail schreiben Im Studio: Sie werden so schnell wie möglich kontaktiert.

Kontaktieren Sie das Büro.

Aufgabenwechsel

Im Bereich der Stellenwechsel befasst sich die Anwaltskanzlei Lanzinger mit folgenden Themen:


  • Erhaltung des beruflichen Gepäcks;
  • Stellengleichwertigkeit: Wahrung der Professionalität
  • Zuweisung weniger lohnender Aufgaben: Illegitimität;
  • Änderung der Aufgaben im privatisierten öffentlichen Dienst;
  • fehlende Möglichkeit, gleichwertige Aufgaben abzulehnen;
  • niedrigere Position aufgrund nachfolgender Ungeeignetheit;
  • Mobilität mit Wechsel der Aufgaben, sofern dies vom CCNL vorgesehen ist;
  • Vergütung für höherrangige Angestellte im öffentlichen Dienst.


Degradierung

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei befasst sich auch mit allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Degradierung, insbesondere:


  • Entschädigungsfähigkeit;
  • Nachweis von Schäden durch Degradierung;
  • existenzieller Schaden;
  • Schadenersatz für Persönlichkeitsschäden;
  • Kompatibilität mit Mobbing;
  • Beweislast;
  • Aussetzung der Arbeitstätigkeit;
  • Degradierungsvereinbarung;
  • Verweigerung der Ausführung untergeordneter Aufgaben: Legitimität;
  • mutmaßliche Degradierungsmerkmale;
  • mutmaßliche Beweise für eine Schädigung der Professionalität;
  • ius variandi: limits;
  • kollektive Fungibilitätsklauseln;
  • Die Drohung mit Entlassung als Alternative zur Degradierung: Erpressung.


Inaktivität

Das Büro in Bozen befasst sich auch mit allem, was mit Inaktivität zu tun hat, insbesondere mit Folgendem:
  • Schulungspflichten des Arbeitgebers;
  • automatische Beförderung;
  • Summe mehrerer Perioden;
  • Beförderung durch Bewertungsverfahren;
  • Last der Rechtfertigung der Wahl.
Diskriminierung

Kontaktieren Sie unsere Experten für Arbeitsrecht, um einen Termin in unserem Büro zu vereinbaren: Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Fordern Sie eine Beratung an

Häufig gestellte Fragen

Detaillierte Fragen für jeden Abschnitt, die die häufigsten Zweifel potenzieller Kunden von Studio Lanzinger beantworten sollen.

  • Wann werden neue Aufgaben als „minderwertig“ eingestuft?

    Wenn sie nicht mit der Einstufung übereinstimmen oder den beruflichen Hintergrund des Arbeitnehmers erheblich mindern.

  • Kann ich mich weigern, untergeordnete Aufgaben zu übernehmen?

    Ohne Rechtsbeistand ist dies riskant, da es als Befehlsverweigerung ausgelegt werden könnte. Es empfiehlt sich, den Befehl formell anzufechten, während man im Dienst bleibt.

  • Welchen Schadensersatz kann ich für eine Degradierung geltend machen?

    Sie können Schadensersatz für berufliche, biologische (wenn es zu Stress oder Depressionen führt) und Imageschäden verlangen.

  • Was muss der betreffende Arbeitnehmer nachweisen?

    Sie müssen nachweisen, dass Sie minderwertige Aufgaben wahrgenommen haben und dass Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist (z. B. Verlust von Fähigkeiten oder psychisches Leid).

  • Kann eine Degradierung zu einer Kündigung aus triftigem Grund führen?

    Ja, wenn die Herabstufung schwerwiegend und wiederholt ist, kann der Arbeitnehmer sofort kündigen, aber der Arbeitgeber wird den Grund für die Kündigung wahrscheinlich nicht anerkennen und daher die Abfindung einseitig einbehalten.